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Besondere Meldepflicht
Kurzbeschreibung
Das Bundesmeldegesetz sieht für eine Reihe von Fallkonstellationen eine besondere Meldepflicht vor (§§ 28 – 32 Bundesmeldegesetz). Die ordnungsgemäße Durchführung der Meldepflicht wird in der Regel durch den aufnehmenden Betrieb erfüllt und nicht durch die Bürgerinnen und Bürger, im Zweifel können Sie bei dem aufnehmenden Betrieb oder im Bürgerbüro der Stadt Königswinter nachfragen.
Generell greift die besondere Meldepflicht, wenn der Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte länger als sechs Monate dauert. Wenn die Beherbergte Person nicht in Deutschland gemeldet ist, beginnt sie bereits nach drei Monaten und zwei Wochen.
- Personalausweis
- bPunkt Rathaus Oberpleis
- bPunkt Rathaus Altstadt
Die Erfüllung der besonderen Meldepflicht ist gebührenfrei.
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerservice bpunkt Königswinter-Oberpleis
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- Dollendorfer Straße 39
- 53639 Königswinter-Oberpleis
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- Telefon:
02244 889-279 - E-Mail:
bpunkt@koenigswinter.de
- Telefon:
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Bürgerservice bpunkt Königswinter-Altstadt
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- Drachenfelsstraße 9-11
- 53639 Königswinter
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- Telefon:
02244 889-389 - E-Mail:
bpunkt@koenigswinter.de
- Telefon:
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