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Reisepass

Kurzbeschreibung

Der Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument der Bundesrepublik Deutschland und berechtigt zur Einreise nach Deutschland oder Ausreise aus Deutschland (§1 Passgesetz). Ob der deutsche Reisepass jedoch zur Einreise in ein anderes Land genügt, richtet sich nach der Rechtslage in dem Reiseziel oder Transitland. Beachten Sie daher bitte schon bei der Reiseplanung, dass Sie über die zur Einreise in das Zielland oder etwaiger Transitstaaten notwendigen Dokumente verfügen.

Das Bürgerbüro der Stadt Königswinter ist nicht berechtigt, eine Beratung über die benötigten Reisedokumente anzubieten – Rechtsverbindliche Informationen erhalten sie ausschließlich über die Behörden ihres Ziellandes, in der Regel die jeweilige Auslandsvertretung. Das Auswärtige Amt informiert unverbindlich auf seiner Homepage zu Einreisebestimmungen aller von der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Ländern (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).

In den Bürgerbüros - bPunkt Oberpleis und bPunkt Altstadt der Stadt Königswinter können Sie Ihren Reisepass in folgenden Varianten beantragen:

  • Reisepass
  • Expresspass
  • Reisepass für Vielreisende mit 48 Seiten

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 die bisherigen Kinderreisepässe weder beantragt noch verlängert werden können. Für Kinder / Jugendliche unter 16 Jahren kann ab diesem Tag der reguläre Reisepass oder der reguläre Personalausweis beantragt werden. Bitte beachten sie, dass die Beantragung durch die Sorgeberechtigen erfolgen muss. Das Kind/ der/die Jugendliche muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein.

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich! Sollten Sie Fragen hierzu haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro der Stadt Königswinter in Verbindung.

  • Eigener Personalausweis, Reisepass oder eID des Personalausweises
  • Biometrisches Passbild 
  • ggf. Begründung des Ausnahmefalles bei vorläufigen Reisepässen
  • ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist).
  • bPunkt Rathaus Oberpleis
  • bPunkt Rathaus Altstadt

Der Reisepass kann in der Regel im Rahmen eines Termins im Bürgerbüro vereinbart werden. Die Dauer der Ausstellung hängt jedoch von dem Arbeitsaufkommen bei der Bundesdruckerei in Berlin ab, daher können von Seiten der Stadt Königswinter keine verbindlichen Aussagen zur Dauer des Gesamtverfahrens gemacht werden.

In der Regel dauert die Erstellung eines Reisepasses sechs bis acht Wochen.

In der Regel dauert die Erstellung eines Expresspasses drei bis vier Werktage.

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat stellt Ihnen viele hilfreiche Informationen zu allen Themen rund um den Reisepass, Kinderreisepass, Gebühren, Verlust und ähnlichen auf der Seite Reisepass- Häufig gefragt  und Häufige Fragen und Antworten zu Pässen zur Verfügung.

Die Gebühren richten sich nach §15 der Passverordnung. Auszugsweise betragen sie:

für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

   70,00€

für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

   37,50€

für einen Reisepass mit 48 Seiten

+ 22,00€

für einen Reisepass im Expressverfahren

+ 32,00€

für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

   26,00€

Zuständige Einrichtungen