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Urkundenanforderungen

Kurzbeschreibung

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Registern stellt das Standesamt der Stadt Königswinter aus, wenn Sie in Königswinter geboren sind oder geheiratet haben oder der Sterbefall in Königswinter eingetreten ist.
Schriftlich oder online bestellte Urkunden werden ggfls. zusammen mit einer Gebührenrechnung (s.u.) zugesandt.

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Das Standesamt führt die Personenstandsregister (früher Personenstandsbücher):

Geburtenregister der letzten 110 Jahre
Eheregister der letzten 80 Jahre
Sterberegister der letzten 30 Jahre

Aus den bei uns geführten Registern können Sie Personenstandsurkunden erhalten. Berechtigt sind

- die Personen unmittelbar, deren Geburt oder Eheschließung beurkundet wurde,
- direkte Verwandte (Eltern oder Kinder - nicht Geschwister) oder
- Personen oder Behörden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

Die folgenden Urkunden können ausgestellt werden:

- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

mehrsprachige Internationale Urkunden:
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden (Internationale Urkunden).
Urkunden zur Vorlage im Ausland
müssen für manche Länder eine Apostille erhalten. Dazu darf die Urkunde nicht älter als sechs Monate sein. Die Apostille können Sie über die Bezirksregierung in Köln erhalten.

Urkunden historischer Personenstandsregister:
Für Informationen oder Kopien aus älteren Personenstandsregistern (Geburtenregister älter als 110 Jahre, Eheregister älter als 80 Jahre, Sterberegister älter als 30 Jahre ) wenden Sie sich bitte an das Archiv der Stadt Königswinter.

Online Antrag
Standesamtliche Urkunden und beglaubigte Registerabschriften können auch online angefordert werden.

Die Ausstellung einer Urkunde können Sie persönlich oder schriftlich beim Standesamt Königswinter beantragen.

Alternativ nutzen Sie die Möglichkeit, die Ausstellung der Urkunde online zu beantragen.

Eine Urkunde / beglaubigte Abschrift kostet 10 €, jede weitere Mehrausfertigung dieser Urkunde 5 €.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen