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Denkmalrechtliche Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Wenn Sie ein Denkmal beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen wollen, benötigen Sie dazu die Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde. Auch wenn Sie die Nutzung eines Denkmals ändern wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Zur Veränderung eines Baudenkmals gehören zum Beispiel Um- und Anbauten, Renovierungsarbeiten oder das Anbringen einer Solaranlage. Im Gebiet eines Bodendenkmals benötigen Sie für jeden Eingriff in das Erdreich eine Erlaubnis. Die Erlaubnis muss vor Beginn der Maßnahmen erteilt werden. Setzen Sie sich daher bitte frühzeitig mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung.
Auch wenn Sie in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen wollen, wird möglicherweise eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig. Im Zweifelsfall sollte daher die Notwendigkeit einer Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde erfragt werden.
§§ 9, 13 oder 15 Denkmalschutzgesetz NRW
Untere Denkmalbehörde
Obere Straße 8
53639 Königswinter
Zuständige Einrichtungen
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Untere Denkmalbehörde
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- Obere Straße 8
- 53639 Königswinter
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- Telefon:
02244 889-0 - E-Mail:
denkmal@koenigswinter.de
- Telefon:
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