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Denkmalförderung

Kurzbeschreibung

Die Stadt Königswinter erhält regelmäßig Zuwendungen des Landes, die durch Komplementärmittel der Kommune ergänzt zur Bezuschussung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen genutzt werden können.

- Beschreibung und Begründung der Maßnahme
- Dokumentation des Ist-Zustandes (Schadenskataster, Gutachten, Fotos etc.)
- Angebote von 3 unterschiedlichen Fachfirmen

Die Maßnahme muss spätestens bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein.

Die Maßnahme darf nicht vor der Inaussichtstellung der Förderung begonnen werden. 

- denkmalrechtliche Erlaubnis
- eventuell Baugenehmigung

Untere Denkmalbehörde
Obere Straße 8
53639 Königswinter

Zuständige Einrichtungen