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Wohngeld
Kurzbeschreibung
Das Wohngeld ist ein für die Kosten der Wohnung bereitgestellter Zuschuss, den es entweder in Form eines Mietzuschusses oder eines Lastenzuschusses gibt. Sie können diesen Antrag online stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im MHKBD NRW Portal.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.
Als Eigentümer von selbst genutzten Wohnraum ist ein Antrag auf Lastenzuschuss, als Mieter von Wohnraum ein Antrag auf Mietzuschuss zu stellen.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen (brutto) aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, wobei dieses dann der monatlichen Miete bzw. Belastung gegenübergestellt wird.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Transferleistungsempfänger (z.B. Bezieher von Arbeitslosengeld II, Bürgergeld, Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Leistungen der Ausbildungsförderung BAföG/BAB).
Ein Hinweisblatt zum Wohngeldantrag finden Sie hier.
Wohngeldreform 2023 – Was ändert sich in 2023?
Ab 01.01.2023 tritt das neue Wohngeldgesetz „Wohngeld-Plus-Gesetz“ in Kraft. Aufgrund des umgestalteten Gesetzes sollen deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Dadurch wird sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern. Daneben bedeutet dies aber auch eine Erhöhung des Wohngeldes für die bisher Berechtigten.
Wohngeldempfängerinnen und - empfänger erhalten zudem als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss (Heizkostenzuschuss II), wenn Sie im Zeitraum September 2022 bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Die Einmalzahlung wird voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch ausgezahlt.
Wohngeldberechtigte mit schulpflichtigen Kindern haben ggf. darüber hinaus einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Bildung und Teilhabe.
§ 26 SGB
WoGG
- Ausgefüllter Antrag auf Wohngeld
- Scan oder Foto des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Ausweisdokumentes des Antragsstellers
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheid etc.)
- Mietvertrag und Nachweis der Überweisung der Miete
- Verdienstbescheinigung
- Kontoauszüge
- Studienbescheinigung
Habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen und wissen wollen, ob Ihnen Wohngeld zusteht, so können Sie gerne vorab den Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW nutzen und eine Testberechnung https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW durchführen. Nutzen Sie die Schritt für Schritt Anleitung (PDF-Datei).
Anschließend nutzen Sie die Möglichkeit den Antrag auf Wohngeld bzw. den Antrag auf Lastenzuschuss online oder per E-Mail zu übersenden (wohngeldstelle@koenigswinter.de). Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und mit den benötigten Nachweisen direkt der Wohngeldstelle zusenden. Die Antragsformulare finden Sie im Formularserver der Stadt Königswinter unter „Wohngeld”.
Anhand der Checkliste können Sie entnehmen, welche weiteren Nachweise von Ihnen benötigt werden. Bitte fügen Sie alle Nachweise in Kopie bei.
Checkliste Nachweise zum Wohngeldantrag
Wohngeld wird, wenn sich ein rechnerischer Anspruch ergibt, ab dem Monat der Antragstellung bewilligt.
Aktuell liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge bei ca. 8 Wochen. Aufgrund der Wohngeldreform ist mit einem erhöhten Antragsaufkommen und Beratungsbedarf zu rechnen. Folglich wird es zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten kommen. Sobald der Antrag hier eingegangen ist, gehen Ihnen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung ab Eingang des Antrags rückwirkend erfolgt.
Um möglichst zeitnah die Anträge bearbeiten zu können, bitten wir von Anfragen abzusehen.
Stadt Königswinter
Wohngeldstelle
Drachenfelsstr. 9-11
53639 Königswinter
Telefon: 02244/889-304 oder -307
Fax: 02244/889-378
E-Mail: wohngeldstelle@koenigswinter.de
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
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Zuständige Einrichtungen
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Wohngeldstelle
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- Drachenfelsstraße 9-11
- 53639 Königswinter
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- Telefon:
02244 889-304 - E-Mail:
wohngeldstelle@koenigswinter.de
- Telefon:
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