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Zweitwohnungssteuer

Kurzbeschreibung

Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer und wird von der Gemeinde erhoben. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweitwohnung) neben einer Hauptwohnung. Es spielt keine Rolle, ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Es ist auch unerheblich, wenn sich die Hauptwohnung im selben Ort befindet. Die Zweitwohnung ist als Nebenwohnung i.d.R. nach dem Melderecht auch meldepflichtig.
Als Wohnung im Sinne dieser Satzung gelten auch alle Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes auf einem eigenen oder fremden Grundstück abgestellt werden.

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Beschreibung

Steuermaßstab:
Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand der Wohnung berechnet. Diesen entnehmen Sie bitte der aktuellen Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Königswinter.

Zuständige Einrichtungen