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Meldebescheinigung - Einfach und Erweitert

Kurzbeschreibung

Amtliche Meldebestätigung Ausstellung nach An- oder Abmeldung wird einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung ausgestellt zusätzlich kann als Nachweis über die Anmeldung gegen Gebühr eine Meldebescheinigung für private und behördliche Zwecke ausgestellt werden.

Beschreibung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung. Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden. Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.

Persönliche Beantragung

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen: Eine Meldebescheinigung kann persönlich in den B-Punkten beantragt werden. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im B-Punkt.  Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.  

Beantragung per Post

Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf: Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr. Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg. Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.  

Online-Beantragung

Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine. Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: 9,00 Euro.

Zuständige Einrichtungen