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Anmeldung Eheschließung

Kurzbeschreibung

Planen Sie Ihre Hochzeit? Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. NEU: die Anmeldung ist
jetzt auch online möglich!

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Die Verlobten sollten sich möglichst frühzeitig nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen und
sich zur Eheschließung anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit – innerhalb dieser Frist
muss die Eheschließung stattfinden.

Hinweis: Die Anmeldung dient auch der rechtlichen Prüfung, ob Ihrem Heiratswunsch Hindernisse
entgegenstehen.

  • § 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
  • § 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • neue Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • neuer Auszug aus dem Geburtenregister ausgestellt vom Geburtsstandesamt
  • bei Geschiedenen für die letzte Ehe: neue Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk ausgestellt vom Heiratsstandesamt
  • bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden aller Kinder
  • für ausländische Verlobte gelten besondere Bestimmungen, die beim Standesamt erfragt
    werden können (zum Beispiel Ehefähigkeitszeugnis oder Familienstandsbescheinigung,Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil etc., Urkunden in Landessprache müssen von einem zugelassenen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden), ggfs. ist ein
    Dolmetscher mitzubringen.

Eine Ehe kann in Deutschland grundsätzlich nur eingehen, wer volljährig und geschäftsfähig ist.

Ablauf der Online-Beantragung:

  • Anmeldung über das Nutzerkonto Bund mit dem neuen Personalausweis oder dem
    elektronischen Identitätsnachweis (eID).
  • Einreichung der Nachweise als Upload, später Nachreichen der Originale per Post.
  • Benötigte Unterlagen als Upload:
    • Aktuelle Bescheinigung des Wohnorts.
    • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister.
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
    • Nachweis über frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften (z. B. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde).

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Zuständige Einrichtungen