Ehefähigkeitszeugnis
Kurzbeschreibung
Planen Sie eine Hochzeit im Ausland? In vielen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis.
Dieses Dokument bestätigt, dass Ihrer Eheschließung nach deutschem Recht keine Hindernisse
entgegenstehen, und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
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Beschreibung
Grundlegende Hinweise:
Auch im Ausland geschlossene Ehen werden anerkannt, wenn sie nach den geltenden Vorschriften
des jeweiligen Landes durchgeführt wurden. Um sicherzustellen, dass Ihre Unterlagen vollständig
sind, informieren Sie sich rechtzeitig bei den deutschen Konsulaten oder den Botschaften des
jeweiligen Landes.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist in vielen Ländern, darunter Bolivien, Finnland, Frankreich, Italien, Japan
und die Niederlande, verpflichtend. In anderen Ländern wie Belgien, Großbritannien oder Norwegen
ist es zwar nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich.
- §§ 1306 ff. BGB
- Artikel 12 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
- 12 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG)
- 39 PStG
- 51 Personenstandsverordnung (PStV)
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. eID bei Online-Beantragung
- Nachweise über frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften (z. B. Scheidungsurteil oder
Sterbeurkunde).
Mindestens eine Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen.
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Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Drachenfelsstr. 6
- 53639 Königswinter
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- Telefon:
02244 889-0 - E-Mail:
standesamt@koenigswinter.de
- Telefon:
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