Nachbeurkundung Ehe
Kurzbeschreibung
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
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Beschreibung
Haben Sie im Ausland geheiratet?
Sie können Ihre Ehe unter bestimmten Voraussetzungen in das deutsche Eheregister eintragen lassen. Dies ist zwar nicht verpflichtend, aber hilfreich, wenn die Ehe
in Deutschland nachgewiesen werden muss, z. B. für:
- Änderung der Steuerklasse
- Abschluss einer Familienversicherung
- Ausstellung einer deutschen Eheurkunde
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. eID bei Online-Beantragung
- Nachweise über frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften (z. B. Scheidungsurteile oder
Sterbeurkunden) - Legalisierte oder apostillierte Heiratsurkunde
Hinweise für ausländische Urkunden:
- Alle Dokumente in nichtdeutscher Sprache müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt
werden - Die Urkunden sind sowohl im Original als auch in der Übersetzung einzureichen
Grundlegende Hinweise:
- Ausländische Mitbürger*innen benötigen für eine Eheschließung in Deutschland ein
Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörden. - Nach einer Eheschließung im Ausland sollten Sie Ihre Heiratsurkunde von der zuständigen
Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren lassen, um die Echtheit
nachzuweisen. - Nach Rückkehr in die Bundesrepublik können Sie eine gemeinsame Namenserklärung beim
Standesamt abgeben.
Eine Nachbeurkundung ist in folgenden Fällen möglich:
- Sie haben im Ausland geheiratet und einer von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder ist staatenlos, heimatlose ausländische Person oder ausländischer Flüchtling.
- Sie haben im Inland geheiratet und keiner von Ihnen war zum Zeitpunkt der Eheschließung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Eheschließung wurde durch eine ermächtigte Person einer Regierung des Staates, dem einer von Ihnen angehört, durchgeführt.
- Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
- Die Eheschließung muss rechtsgültig sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen.
- Antragsberechtigt sind:
- Die Ehegatten
- Wenn beide Ehegatten verstorben sind, deren Eltern und Kinder
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Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Drachenfelsstr. 6
- 53639 Königswinter
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- Telefon:
02244 889-0 - E-Mail:
standesamt@koenigswinter.de
- Telefon:
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