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Einbürgerung

Kurzbeschreibung

Das Staatsangehörigkeitsgesetz eröffnet Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Die hierfür relevanten Voraussetzungen werden in den §§ 8 – 16, 40b, 40c Staatsangehörigkeitsgesetz näher erläutert. Wenn Sie in Königswinter wohnen, eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen und die Einbürgerung wünschen und daher prüfen lassen möchten, ob die rechtlichen Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgerbüro. Wir können Ihnen dort bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen helfen und leiten diese an die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde, den Rhein-Sieg-Kreis, weiter. Dort wird Ihr Antrag abschließend weiterbearbeitet.

  • Da sich die benötigten Unterlagen je nach Herkunftsland voneinander unterscheiden, werden die jeweiligen Dokumente in einem ersten Termin festgestellt.
  • bPunkt Rathaus Oberpleis
  • bPunkt Rathaus Altstadt

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und kann für die Antragstellung nur vom Bürgerbüro eingeschätzt werden. Da die weitere Bearbeitung beim Rhein-Sieg-Kreis erfolgt, kann nur dort Auskunft über die weitere Bearbeitungsdauer erteilt werden.

  • Für die Einbürgerung fallen folgende Gebühren nach §38 Staatsangehörigkeitsgesetz an.

    Gebühren werden unter anderem erhoben für:

     

     

    Einbürgerung

    255,00€

    Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft

    51,00€

    Beibehaltungsgenehmigung

    255,00€

    Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit

    51,00€

    Ausstellung einer sonstigen Bescheinigung

    5,00€ - 51,00€

Zuständige Einrichtungen