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Beglaubigungen

Kurzbeschreibung

Das Bürgerbüro der Stadt Königswinter ist befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§33 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW). Auch die Unterschrift oder das Handzeichen kann beglaubigt werden. Häufig ist der Fall, dass beglaubigte Kopien von Schulzeugnissen oder Arbeitszeugnissen für eine Bewerbung notwendig sind. Manche Schriftstücke, zum Beispiel solche die für den Privatgebrauch benötigt werden, können nicht im Bürgerbüro beglaubigt werden, hierzu müssen Sie ein Notariat aufsuchen. Ebenso dürfen insbesondere standesamtliche Urkunden nur von dem ausstellenden Standesamt beglaubigt werden.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Abschriften von Originaldokumenten beglaubigt werden können!

  • Personalausweis
  • Originaldokument
  • bPunkt Rathaus Oberpleis
  • bPunkt Rathaus Altstadt

Sofern alle zur Beglaubigung benötigten Dokumente vorliegen, kann diese im Rahmen eines Termins im Bürgerbüro vorgenommen werden.

  • Für Beglaubigungen fallen unter anderem folgende Gebühren nach Tarifnummern 1 und 2 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Königswinter an:

    Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen

    2,50€

    Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen usw. je Seite

    4,20€

    Mehrfache Beglaubigung des gleichen Schriftstücks

    2,10€

    Kopien Schwarz-Weiß bis zum Format DIN A 3

                                

    1,00€

     

    Je nach Fallgestaltung können weitere Gebühren anfallen.

Zuständige Einrichtungen