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Personalausweis

Kurzbeschreibung

  • Personalausweis Ausstellung
  • jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen

Beschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das sind in Königswinter die Bürgebüros - bPunkt Oberpleis und bPunkt Altstadt.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Ihr Personalausweis verfügt über digitale Funktionen, die Sie im bPunkt freischalten lassen können. Auf diese Weise können Sie Sich online digital ausweisen oder Dokumente online digital signieren und rechtssichere Verträge schließen. Eine Freischaltung ist bei neueren Personalausweisen nicht mehr nötig.

Verlustmeldung

Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen worden sein, sollten Sie ihn unverzüglich unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 sperren lassen. (Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).Ebenso müssen Sie den Verlust dem bPunkt melden, um einem Identitätsdiebstahl vorzubeugen!

Zur Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief zugeschickt wurde. Nach Sperrung des bisherigen Personalausweises können Sie umgehend einen neuen Personalausweis beantragen.

Sie müssen dem bPunkt unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

 

  • Nachweise über die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
  • Biometrisches Passbild
  • ggf. alter Personalausweis
  • ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
  • ggf. weitere Dokumente auf Anforderung
  • bPunkt Rathaus Oberpleis
  • bPunkt Rathaus Altstadt

Verfahrensablauf

  1. Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises geht persönlich ein
  2. Prüfung der Voraussetzungen
  3. Bestellung des Personalausweises bei der Bundesdruckerei oder Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
  4. Festlegung des Abholortes
  5. Information über Eintreffen des bestellten Personalausweises (PIN-Brief der Bundesdruckerei)
  6. Abholung des Personalausweises zu den Öffnungszeiten der bPunkte

Zuständige Einrichtungen