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Denkmalförderung
Kurzbeschreibung
Die Stadt Königswinter erhält regelmäßig Zuwendungen des Landes, die durch Komplementärmittel der Kommune ergänzt zur Bezuschussung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen genutzt werden können.
- Beschreibung und Begründung der Maßnahme
- Dokumentation des Ist-Zustandes (Schadenskataster, Gutachten, Fotos etc.)
- Angebote von 3 unterschiedlichen Fachfirmen
Die Maßnahme muss spätestens bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein.
Die Maßnahme darf nicht vor der Inaussichtstellung der Förderung begonnen werden.
- denkmalrechtliche Erlaubnis
- eventuell Baugenehmigung
Untere Denkmalbehörde
Obere Straße 8
53639 Königswinter
Zuständige Einrichtungen
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Untere Denkmalbehörde
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- Obere Straße 8
- 53639 Königswinter
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- Telefon:
02244 889-0 - E-Mail:
denkmal@koenigswinter.de
- Telefon:
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