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Hundesteuer
Kurzbeschreibung
Jede der persönlichen Lebensführung dienende Hundehaltung ist hundesteuerpflichtig. Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Königswinter.
Beschreibung
Die Steuer wird im Zuge der Anmeldung des Hundes festgesetzt. Sie müssen jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in Ihrem Haushalt anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Hunde aus eigenen Wurf sind innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald der Hund drei Monate alt geworden ist. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke. Bei Verlust kann eine Ersatzhundemarke erworben werden. Die Steuer wird durch einen Dauerbescheid erhoben. Dieser bleibt so lange gültig, bis er durch einen neuen Steuerbescheid ersetzt wird.
In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung bekommen.
Die Höhe der Steuer ergibt sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Königswinter.
Eine Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstiger Abschaffung oder Tod des Hundes durchgeführt werden. Die zu Kontrollzwecken ausgegebene Hundesteuermarke ist wieder zurückzugeben. War ein Tierarzt beteiligt, ist eine tierärztliche Bescheinigung einzureichen. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind Name und Anschrift des künftigen Hundehalters anzugeben. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in den das Ereignis fällt. Nach der Abmeldung von der Hundesteuer ergeht ein entlastender Hundesteuerbescheid.
Hundesteuersatzung der Stadt Königswinter:
https://www.koenigswinter.de/de/ortsrecht.html
Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW):
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048
Flyer Hundehaltung:
https://www.koenigswinter.de/datei/anzeigen/id/11667,1081/flyer_hundehaltung2.pdf
Info §§ 3, 10 Hund Antrag:
https://www.koenigswinter.de/datei/anzeigen/id/11662,1081/info__3__10_hund___antrag.pdf
Info großer Hund Anmeldevordruck:
https://www.koenigswinter.de/datei/anzeigen/id/11666,1081/info_grosser_hund___anmeldevordruck0.pdf
Die An- und Abmeldung des/der Hunde/s kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den bpunkten oder der Steuerabteilung erfolgen. Im Internet sind entsprechende An- und Abmeldeformulare abrufbar.
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhandengekommen oder verstorben ist oder nachdem der Halter verzogen ist, bei der Stadt Königswinter abzumelden.
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können uns dabei helfen, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen bzw. alle erforderlichen Nachweise direkt beifügen.
Hundehaltung Anmeldung/ Abmeldung Hundesteuer Pdf
https://www.koenigswinter.de/de/landingpage/leistung/153/zustaendigestelle/38/hundesteuer.html
Die An- und Abmeldung des Hundes von der Hundesteuer ist gebührenfrei.
Zuständige Einrichtungen
- Steuern und Einkauf
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- Dollendorfer Straße 39
- 53639 Königswinter-Oberpleis
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- Telefon:
02244 889-0 - E-Mail:
steuernundabgaben@koenigswinter.de
- Telefon:
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