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Ehrenamtskarte
Kurzbeschreibung
In Königswinter engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich. Als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung dieser ehrenamtlichen Arbeit gibt es die Ehrenamtskarte NRW. Sie ist eine besondere Würdigung für zeitlich umfassend geleistetes ehrenamtliches Engagement und beinhaltet Vergünstigungen bei vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen.
Damit möchten wir ein besonderes Dankeschön an all jene bereithalten, die sich intensiv für das gesellschaftliche Zusammenleben engagieren, und zugleich dieses Engagement öffentlich wertschätzen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Durch die Ehrenamtskarte erhalten Sie in allen beteiligten Kommunen in ganz NRW Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art. Für Königswinter finden Sie diese im aktuellen Partnerverzeichnis.
Weiterführende Informationen, mehr zur Historie und die neusten Updates finden Sie auf der Seite der Landesregierung NRW.
- Die Ehrenamtskarte ist zwei Jahre gültig. Der letzte Gültigkeitsmonat ist auf der Karte angegeben. Nach Ablauf können Sie die Karte erneut beantragen.
- Erst mit Ihrer Unterschrift in Verbindung mit Ihrem Personalausweis erlangt die Ehrenamtskarte ihre Gültigkeit.
- Die Ehrenamtskarte ist in allen teilnehmenden Städten, Kreisen und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gültig und nicht übertragbar.
Die Ehrenamtskarte ist in folgenden Fällen zurückzugeben:
- nach Beendigung oder Einschränkung der ehrenamtlichen Tätigkeit
- bei Erhalt von Aufwandsentschädigung
Bei Namensänderung ist eine neue Karte zu beantragen. Die Vergünstigungen sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.
Für die Ehrenamtskarte können Sie sich bewerben, wenn Sie wie folgt bürgerschaftlich engagiert sind:
- mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr
- ohne Aufwandsentschädigung (reine Kostenerstattung sind kein Ausschlusskriterium)
- seit mindestens zwei Jahren
- im Stadtgebiet von Königswinter für Dritte
Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleichgestellt. Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist die glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.
Die Organisationen, bei denen Sie ehrenamtlich tätig sind, bestätigen die Zahl der bei ihnen geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz. Aus- und Fortbildungen zählen ebenfalls zum Stundenkontingent. Mitglieder von Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt beziehungsweise vom Verfassungsschutz beobachtet werden, erhalten keine Ehrenamtskarte.
Wenn Sie ehrenamtlich für die Freiwillige Feuerwehr, für Rettungsdienste nach § 13 Abs. 1 RettG NRW (Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen) beziehungsweise Hilfsorganisationen nach § 18 Abs. 1 BHKG NRW (Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes Nordrhein-Westfalen) und dem Technischen Hilfswerk tätig sind, gilt folgende Regelung: Tätigkeiten wie Schulungen, Übungen, Wartungen, Einsätze etc. inklusive der jeweiligen Anreisezeiten können berücksichtigt werden. Auch aktive Bereitschaftszeiten, die in der entsprechenden Einrichtung stattfinden, zählen dazu.
Die Beantragung ist entweder direkt in der App (1) möglich oder über das Antragsformular (2)
(1) Alle Angebote und Vergünstigungen können in der App durch Lokalisierung des eigenen Standortes jederzeit abgerufen werden.
Die App Ehrensache.NRW erläutert das jeweilige Angebot und stellt Kontaktdaten und Anfahrtsbeschreibungen zur Verfügung. Sie ist sowohl für Android als auch für iOS entwickelt und ist für Smartphone und Tablets geeignet. Der Download erfolgt über den Google Play Store bzw. Apple App Store.
(2) Das Antragsformular finden Sie unter Dokumente sowie hier zum Download.
Entsprechende Vordrucke erhalten Sie ebenfalls beim Forum Ehrenamt.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:
Stadt Königswinter
Geschäftsbereich Soziales und Generationen
Frau Heike Schwarz
Drachenfelsstraße 9
53639 Königswinter
Telefon: 02244-889-336
E-Mail: ehrenamt@koenigswinter.de
oder
Forum Ehrenamt
Freiwilligenagentur für Königswinter und Umgebung
Haus Heisterbach
53639 Königswinter
Telefon: 02223-9236-0
E-Mail: info@forum-ehrenamt.de
Einen Antrag können Sie ganzjährig stellen. Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, wird Ihnen die Karte zugeschickt, ggfs. auch persönlich ausgehändigt.
Wir werben laufend Vergünstigungsgeberinnen und -geber an, um den Ehrenamtlichen vielfältige Angebote präsentieren zu können.
Ihre Vorteile als Vergünstigungsgeberin oder -geber:
- Die Beteiligung ist -abgesehen von der Vergünstigung- kostenlos. Ein Ausstieg ist jederzeit möglich.
- Die Ehrenamtskarte dient als Marketinginstrument, das für positive Kommunikation sorgt.
- Die Veröffentlichung aller Anbieterinnen und Anbieter auf den Internetseiten des Landes NRW dient als Werbeplattform.
Für die Beantragung und Nutzung fallen keine Kosten an.
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Zuständige Einrichtungen
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Soziale Einrichtungen und Ehrenamt
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- Drachenfelsstraße 9-11
- 53639 Königswinter
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- Telefon:
02244 889-0 - E-Mail:
stadtverwaltung@koenigswinter.de
- Telefon:
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