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Beherbergungsabgabe
Kurzbeschreibung
Seit dem 1. Juli 2016 wird in der Stadt Königswinter die Beherbergungsabgabe erhoben. Mit der Abgabe wird der Aufwand eines entgeltlichen privaten Aufenthalts eines Gastes in einem entsprechenden Betrieb, wie etwa einem Hotel, Gasthof, Pension, Jugendherberge, Privatzimmer, Ferienwohnung, Motel, Campingplatz oder Schiff etc. besteuert. Die Beherbergungsabgabe beträgt 5 % des für die Beherbergung aufgewendeten Betrags.
Satzung zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe im Gebiet der Stadt Königswinter:
https://www.koenigswinter.de/de/ortsrecht.html
Der Steueranmeldung sind zunächst keine Unterlagen beizufügen. Der Berherbergungsbetrieb ist allerdings verpflichtet, Belege über Beherbergungen für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren und der Stadt Königswinter auf Verlangen vorzulegen.
Für die Beherbergungsleistungen ist dem Geschäftsbereich Steuern und Einkauf der Stadt Königswinter bis zum 15. Tag nach Ablauf einer Kalendervierteljahres eine Abgabenerklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen.
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.
Zuständige Einrichtungen
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Steuern und Einkauf
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- Dollendorfer Straße 39
- 53639 Königswinter-Oberpleis
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- Telefon:
02244 889-0 - E-Mail:
steuernundabgaben@koenigswinter.de
- Telefon:
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