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Hundeanmeldung

Kurzbeschreibung

Die An- und Abmeldung des/der Hunde/s kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den bpunkten oder der Steuerabteilung erfolgen. Im Internet sind entsprechende An- und Abmeldeformulare abrufbar.

Bei Ableben des Hundes ist ein Nachweis, z.B. tierärztliche Bescheinigung, vorzulegen.

 

Bei bestimmten Hunde ist eine Haltungserlaubnis vom Ordnungsamt erforderlich:

  • Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist
  • Hunde weiterer bestimmter Rassen

Als Halterin oder Halter solcher Hunde sind Sie verpflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

 

Beschreibung

Zu den bestimmten Hunden, für die eine Haltungserlaubnis vom Ordnungsamt erforderlich ist gehören u.a. Hunde der Rassen: 

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier
  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol oder Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler und Tosa Inu
  • Oder Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

Im Einzelfall kann ein Hund auch gesondert als gefährlich eingestuft werden.

Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen nach §3 und 10 des Landeshundegesetztes sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen müssen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben

§ 8 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) und die Hundesteuersatzung für die Stadt Königswinter. Weitere Einzelheiten und die Hundesteuersätze finden Sie in dieser Satzung.

  • Haltungserlaubnis
  • Meldebescheinigung
Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.

Vorliegen einer Haltungserlaubnis.