BIS: Suche und Detail

Wohngeld

Kurzbeschreibung

Das Wohngeld ist ein für die Kosten der Wohnung bereitgestellter Zuschuss, den es entweder in Form eines Mietzuschusses oder eines Lastenzuschusses gibt. Sie können diesen Antrag online stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im MHKBD NRW Portal.

Beschreibung

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

Als Eigentümer von selbst genutzten Wohnraum ist ein Antrag auf Lastenzuschuss, als Mieter von Wohnraum ein Antrag auf Mietzuschuss zu stellen.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen (brutto) aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, wobei dieses dann der monatlichen Miete bzw. Belastung gegenübergestellt wird.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Transferleistungsempfänger (z.B. Bezieher von Arbeitslosengeld II, Bürgergeld, Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Leistungen der Ausbildungsförderung BAföG/BAB).

Ein Hinweisblatt zum Wohngeldantrag finden Sie hier.

Ab dem 01.01.2024 haben auch Wohngeldempfänger die Möglichkeit bei der Wohngeldstelle eine Mobilpass zu beantragen.

Wohngeldberechtigte mit schulpflichtigen Kindern haben ggf. darüber hinaus einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Bildung und Teilhabe.

Wohngeldgesetz 2022 bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweis der Miete

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen und wissen wollen, ob Ihnen Wohngeld zusteht, so können Sie gerne vorab den Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW nutzen und eine Testberechnung https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW durchführen. Nutzen Sie die Schritt für Schritt Anleitung (PDF-Datei).

Anschließend nutzen Sie die Möglichkeit den Antrag auf Wohngeld bzw. den Antrag auf Lastenzuschuss online oder per E-Mail zu übersenden (wohngeldstelle@koenigswinter.de). Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und mit den benötigten Nachweisen direkt der Wohngeldstelle zusenden. Die Antragsformulare finden Sie im Formularserver der Stadt Königswinter unter „Wohngeld”.

Anhand der Checkliste können Sie entnehmen, welche weiteren Nachweise von Ihnen benötigt werden. Bitte fügen Sie alle Nachweise in Kopie bei. 

Checkliste Nachweise zum Wohngeldantrag

 

Wohngeld wird, wenn sich ein rechnerischer Anspruch ergibt, ab dem Monat der Antragstellung bewilligt.

Aktuell liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge bei ca. 6-8 Wochen. Sobald der Antrag hier eingegangen ist, gehen Ihnen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung ab Eingang des Antrags rückwirkend erfolgt.

Um möglichst zeitnah die Anträge bearbeiten zu können, bitten wir von Anfragen abzusehen.

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen